
FAQ
Antworten, bevor Fragen offen bleiben
Hier finden Sie kompakte Antworten zu Terminen, Verordnungen, Physiotherapie, Reha-Sport und Medizinischer Fitness.
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Erster TerminWas sollte ich zum ersten Termin mitbringen?+
Bitte bringen Sie alles mit, was für Ihre Behandlung oder Beratung hilfreich sein kann.
- Rezept oder Verordnung, falls vorhanden
- Versichertenkarte
- vorhandene Befunde, Arztberichte oder Entlassungsberichte
- bequeme Kleidung und bei Bedarf ein Handtuch
Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns gern vorab an.
TermineWie vereinbare ich am besten einen Termin?+
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch. Für allgemeine Anfragen können Sie auch das Kontaktformular nutzen.
Bei kurzfristigen Terminwünschen, Absagen oder Änderungen ist ein Anruf immer der bessere Weg.
PhysiotherapieBrauche ich für Physiotherapie eine Verordnung?+
In vielen Fällen erfolgt Physiotherapie auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Bitte bringen Sie diese zum ersten Termin mit.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Verordnung passt oder noch gültig ist, klären wir das gern gemeinsam.
PhysiotherapieWelche Beschwerden können physiotherapeutisch behandelt werden?+
Physiotherapie kann bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Funktionsstörungen, Verletzungsfolgen oder nach Operationen sinnvoll sein.
Typische Themen sind unter anderem Rücken, Nacken, Gelenke, Haltung, Beweglichkeit, Stabilität und alltagstaugliche Belastbarkeit.
PhysiotherapieKann eine Verordnung mehrere physiotherapeutische Heilmittel enthalten?+
Ja, je nach ärztlicher Verordnung können innerhalb einer Verordnung unterschiedliche physiotherapeutische Heilmittel kombiniert werden.
Beispiele sind etwa Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder klassische Massagetherapie. Entscheidend ist, was auf der Verordnung steht und was medizinisch sinnvoll ist.
Wenn Sie unsicher sind, schauen wir uns Ihre Verordnung gern gemeinsam an.
PhysiotherapieWas bedeutet eine Blankoverordnung in der Physiotherapie?+
Bei einer Blankoverordnung stellt die Ärztin oder der Arzt weiterhin die Diagnose und bestätigt, dass Physiotherapie erforderlich ist.
Die konkrete Auswahl des Heilmittels, die Frequenz und die Anzahl der Behandlungseinheiten werden dann stärker durch die physiotherapeutische Praxis gesteuert.
Aktuell ist die Blankoverordnung in der Physiotherapie nur für bestimmte Erkrankungen im Schulterbereich vorgesehen.
Kosten & VerordnungWann muss mit einer physiotherapeutischen Behandlung begonnen werden?+
Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten muss eine physiotherapeutische Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum begonnen werden.
Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt, gilt eine kürzere Frist von 14 Kalendertagen.
Melden Sie sich deshalb bitte möglichst frühzeitig, sobald Ihnen eine Verordnung vorliegt.
Kosten & VerordnungWas passiert, wenn auf der Verordnung Angaben fehlen oder unklar sind?+
Bestimmte Angaben auf einer Heilmittelverordnung sind Pflichtangaben. Fehlen wichtige Angaben, kann die Behandlung unter Umständen nicht begonnen oder nicht korrekt abgerechnet werden.
Manche Korrekturen dürfen nur durch die verordnende Arztpraxis vorgenommen werden, teilweise mit erneuter Unterschrift und Datum.
In der Praxis prüfen wir die Verordnung vor Beginn und sagen Ihnen, falls noch etwas geklärt werden muss.
Kosten & VerordnungWann ist ein Hausbesuch möglich?+
Ein Hausbesuch ist im Rahmen einer Heilmittelverordnung grundsätzlich nur möglich, wenn er ärztlich verordnet beziehungsweise auf der Verordnung entsprechend angegeben ist.
Fehlt diese Angabe oder ist „Nein“ angekreuzt, kann ein Hausbesuch in der Regel nicht über die Verordnung abgerechnet werden.
Bitte sprechen Sie bei Bedarf zuerst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob ein Hausbesuch medizinisch begründet ist.
Reha-SportWie funktioniert Reha-Sport mit Verordnung?+
Reha-Sport wird in der Regel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt.
Nach der Genehmigung nehmen Sie an einem therapeutisch begleiteten Gruppentraining teil. Die Einheiten sind zeitlich und inhaltlich klar strukturiert.
Bitte melden Sie sich vor der ersten Teilnahme bei uns, damit wir Ablauf und freie Plätze klären können.
Reha-SportErsetzt Reha-Sport eine physiotherapeutische Behandlung?+
Nein. Reha-Sport ist ein ergänzendes Gruppenangebot und ersetzt keine notwendige Heilmittelverordnung.
Wenn eine Einzelbehandlung medizinisch notwendig ist, sollte dies mit der verordnenden Arztpraxis besprochen werden.
Reha-SportWie lange gilt eine Reha-Sport-Verordnung normalerweise?+
Der genaue Umfang hängt von der ärztlichen Verordnung und der Genehmigung der Krankenkasse ab.
Häufig wird Reha-Sport als 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten genehmigt. Es gibt je nach Indikation aber auch andere Umfänge.
Bitte bringen Sie die genehmigte Verordnung mit, damit wir gemeinsam prüfen können, welcher Zeitraum und welcher Umfang für Sie gilt.
Medizinische FitnessIst Medizinische Fitness auch ohne Beschwerden sinnvoll?+
Ja. Medizinische Fitness kann auch präventiv sinnvoll sein, wenn Sie Kraft, Beweglichkeit, Haltung oder Ausdauer gezielt verbessern möchten.
Der Vorteil liegt darin, dass das Training mit therapeutischem Blick begleitet und auf Ihre persönliche Belastbarkeit abgestimmt werden kann.
Medizinische FitnessWie unterstützt Dehnung verkürzter Muskulatur das Training?+
Gezielte Dehnung kann helfen, Beweglichkeit, Haltung und Bewegungsumfang zu verbessern, wenn bestimmte Muskelgruppen verkürzt oder im Alltag einseitig belastet sind.
Bei PRO REHAB können passende Dehngeräte nach Bedarf in den persönlichen Fitnesszirkel integriert werden. So ergänzt die Dehnung das Kraft- und Ausdauertraining kontrolliert und alltagstauglich.
Medizinische FitnessWie häufig sollte ich für meine Gesundheit trainieren?+
Als allgemeine Orientierung empfehlen wir eine regelmäßige Bewegung über die Woche verteilt sowie muskelkräftigende Aktivitäten an mindestens zwei Tagen pro Woche.
Für den Einstieg ist aber nicht die maximale Menge entscheidend, sondern eine realistische, gut dosierte Routine.
Bei Beschwerden, nach längerer Pause oder bei Vorerkrankungen ist ein individuell abgestimmter Trainingsplan besonders sinnvoll.
Medizinische FitnessWann sollte ich vor dem Training ärztlich Rücksprache halten?+
Bitte klären Sie neue, ungewohnte oder starke Beschwerden ärztlich ab, bevor Sie mit Training beginnen oder die Belastung deutlich steigern.
Das gilt besonders bei akuten Schmerzen, Schwindel, Atemnot, Brustbeschwerden, frischen Verletzungen, nach Operationen oder bei relevanten Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Medizinische Fitness ersetzt keine ärztliche Diagnostik, kann aber nach der Abklärung sehr gut beim sicheren Aufbau unterstützen.
Kosten & VerordnungWelche Kosten entstehen für mich?+
Das hängt vom jeweiligen Angebot, Ihrer Verordnung und Ihrer Versicherungssituation ab.
Bei gesetzlich Versicherten können je nach Heilmittelverordnung gesetzliche Zuzahlungen entstehen. Reha-Sport wird nach Genehmigung in der Regel von der Krankenkasse getragen.
Kosten & VerordnungWas bedeutet Zuzahlungsbefreiung bei Heilmitteln?+
Gesetzlich Versicherte zahlen bei Heilmitteln grundsätzlich einen Eigenanteil. Dieser besteht üblicherweise aus 10 Prozent der Heilmittelkosten plus 10 Euro je Verordnung.
Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihre gültige Befreiungsbescheinigung mit.
Bei Verordnungen über den Jahreswechsel hinweg sollte die Befreiung für das neue Jahr erneut nachgewiesen werden.
KontaktformularWelche Informationen sollte ich über das Kontaktformular senden?+
Ein kurzer Überblick reicht völlig aus: Worum geht es, wie können wir Sie erreichen und welches Angebot interessiert Sie?
Bitte senden Sie über das Kontaktformular keine sehr persönlichen medizinischen Details. Diese besprechen wir besser direkt.
